Richteramt

Die wesentlichste Tätigkeit des Gemeinderichters ist die Schlichtung. des Weiteren obliegen dem Gemeinderichter die Eröffnung der Testamente und Erbverträge, Massnahmen zur Sicherung des Erbschaftsbestandes sowie das Ausstellen des Erbscheins. Schliesslich ist der Gemeinderichter Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Sterren Gabriela

Richterin

Tel. Privat 027 934 18 78
Mobile 079 586 65 48
sterren.gabriela@bluewin.ch

Pfammatter Josianne

Vize-Richterin

Mobile: 079 449 04 46

joe75@sunrise.ch