Richteramt
Die wesentlichste Tätigkeit des Gemeinderichters ist die Schlichtung. des Weiteren obliegen dem Gemeinderichter die Eröffnung der Testamente und Erbverträge, Massnahmen zur Sicherung des Erbschaftsbestandes sowie das Ausstellen des Erbscheins. Schliesslich ist der Gemeinderichter Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Sterren Gabriela
Richterin
Tel. Privat 027 934 18 78
Mobile 079 586 65 48
sterren.gabriela@bluewin.ch
Pfammatter Josianne
Vize-Richterin
Mobile: 079 449 04 46
joe75@sunrise.ch